Gebühren
Allgemeine Grundsätze
Seit dem französischen Gesetz Nr. 2015-990 vom 6. August 2015 zur Förderung des Wachstums, der wirtschaftlichen Aktivität und der wirtschaftlichen Chancengleichheit („MACRON“-Gesetz), sind die Gebühren einiger Rechtsberufe, insbesondere die Gebühren für notarielle Urkunden, überarbeitet worden.
Die festgelegten Leistungen sind künftig in der Verordnung vom 26. Februar 2016 und dem Dekret Nr. 2016-230 desselben Datums aufgeführt und alle diese Texte wurden durch die Verordnung vom 28.Februar 2020 und das Dekret Nr. 2020-179 desselben Datums überarbeitet. Das Inkrafttreten dieser Verordnung wurde auf den 1. Januar 2021 verschoben. Diese Leistungen sind in Artikel R444-3 des französischen Handelsgesetzbuches „Code de Commerce“ kodifiziert.
Diese Texte ermöglichen den Notaren unter bestimmten Beschränkungen und Bedingungen auch die Gewährung von Nachlässen, sofern diese nach Art des Rechtsgeschäfts aufgeführt werden, für alle Mandanten identisch und nicht verhandelbar sind.
Unsere Kanzlei gewährt auf den Anteil der ihr zustehenden Gebühren die nachfolgend aufgeführten Nachlässe:
Gebühren Für Rechtsgeschäfte
Die Gebühren für Rechtsgeschäfte aus der Verordnung vom 28. Februar 2020 können unter den nachfolgend aufgeführten Links eingesehen werden:
VERORDNUNG VOM 26. FEBRUAR 2016VERORDNUNG VOM 28. OKTOBER 2016
VERORDNUNG VOM 28. FEBRUAR 2020
Unsere Nachlässe
Gebühren mit Gültigkeit ab dem 17. April 2023
Wir informieren unsere Mandanten über die derzeitige Gewährung von nachfolgend aufgeführten Nachlässen auf den Anteil der unserer Kanzlei zustehenden Gebühren*:
Gebühren mit Gültigkeit ab dem 17. April 2023
1.1. Berufsbezogene Finanzierungen, die Nicht-Wohnimmobilien oder -rechte betreffen
1.1.1. Hypothekarkredit für die Finanzierung einer Berufstätigkeit (Art. A 444-139 des „Code de commerce“ – Nr. 128 der Tabelle 5 im Anhang von Artikel R.444-3 C.com.)
Bemessungsgrundlage in € | Nachlass in % (für den betreffenden Anteil) |
Von 0 € bis 35.000.000 € | 0 % |
Von 35.000.000 € bis 40.000.000 € | 10 % |
Von 40.000.000 € bis 50.000.000 € | 20 % |
Von 50.000.000 € bis 65.000.000 € | 30 % |
Mehr als 65.000.000 € | 40 % (maximal gewährter Nachlass) |
1.1.2. Verpfändung einer Hypothek (Art. A 444-136 des „Code de commerce“ – Nr. 123 der Tabelle 5 im Anhang von Artikel R.444-3 C.com.)
Bemessungsgrundlage in € | Nachlass in % (für den betreffenden Anteil) |
Von 0 € bis 35.000.000 € | 0 % |
Von 35.000.000 € bis 40.000.000 € | 10 % |
Von 40.000.000 € bis 50.000.000 € | 20 % |
Von 50.000.000 € bis 65.000.000 € | 30 % |
Mehr als 65.000.000 € | 40 % (maximal gewährter Nachlass) |
1.1.3. Quittierung (Art. A 444-161 des „Code de commerce“ – Nr. 164 und 166 der Tabelle 5 im Anhang von Artikel R.444-3 C.com.)
Bemessungsgrundlage in € | Nachlass in % (für den betreffenden Anteil) |
Von 0 € bis 20.000.000 € | 0 % |
Von 20.000.000 € bis 30.000.000 € | 10 % |
Von 30.000.000 € bis 35.000.000 € | 20 % |
Von 35.000.000 € bis 40.000.000 € | 30 % |
Mehr als 40.000.000 € | 40 % (maximal gewährter Nachlass) |
1.1.4. Fristverlängerung (Art. A 444-168 des „Code de commerce“ – Nr. 177 der Tabelle 5 im Anhang von Artikel R.444-3 C.com.)
Bemessungsgrundlage in € | Nachlass in % (für den betreffenden Anteil) |
Von 0 € bis 10.000.000 € | 0 % |
Mehr als 10.000.000 € | 40 % (maximal gewährter Nachlass) |
1.1.5. Bürgschaft (Art. A 444-127 des „Code de commerce“ – Nr. 111 der Tabelle 5 im Anhang von Artikel R.444-3 C.com.)
Bemessungsgrundlage in € | Nachlass in % (für den betreffenden Anteil) |
Von 0 € bis 30.000.000 € | 0 % |
Von 30.000.000 € bis 50.000.000 € | 20 % |
Mehr als 50.000.000 € | 40 % (maximal gewährter Nachlass) |
1.1.6. Verpfändung (Art. A 444-148 des „Code de commerce“ – Nr. 146 der Tabelle 5 im Anhang von Artikel R.444-3 C.com.)
Bemessungsgrundlage in € | Nachlass in % (für den betreffenden Anteil) |
Von 0 € bis 30.000.000 € | 0 % |
Von 30.000.000 € bis 50.000.000 € | 20 % |
Mehr als 50.000.000 € | 40 % (maximal gewährter Nachlass) |
1.1.7. Abtretung einer Forderung (Art. A 444-91 des „Code de commerce“ – Nr. 54 der Tabelle 5 im Anhang von Artikel R.444-3 C.com.)
Bemessungsgrundlage in € | Nachlass in % (für den betreffenden Anteil) |
Von 0 € bis 10.000.000 € | 0 % |
Mehr als 10.000.000 € | 40 % (maximal gewährter Nachlass) |
1.1.8. Prioritäre Einwilligung (Art. A 444-91 des „Code de commerce“ – Nr. 109 der Tabelle 5 im Anhang von Artikel R.444-3 C.com.)
Bemessungsgrundlage in € | Nachlass in % (für den betreffenden Anteil) |
Von 0 € bis 30.000.000 € | 0 % |
Mehr als 30.000.000 € | 40 % (maximal gewährter Nachlass) |
1.2 Sonstige berufsbezogene Finanzierungen, die Wohnimmobilien oder -rechte betreffen
1.2.1 Hypothekendarlehen (Art. A 444-139 des „Code de commerce“ – Nr. 128 der Tabelle 5 im Anhang von Artikel R.444-3 C.com. und Art. A 444-174, 2°, C.com.)
Bemessungsgrundlage in € | Nachlass in % (für den betreffenden Anteil) |
Von 0 € bis 30.000.000 € | 0 % |
Mehr als 30.000.000 € | 10 % (maximal gewährter Nachlass) |
1.2.2 Hypothekenbestellung (Art. A 444-136 des „Code de commerce“ – Nr. 123 der Tabelle 5
im Anhang von Artikel R.444-3 C.com.)
Bemessungsgrundlage in € | Nachlass in % (für den betreffenden Anteil) |
Von 0 € bis 30.000.000 € | 0 % |
Mehr als 30.000.000 € | 10 % (maximal gewährter Nachlass) |
* Diese Nachlässe sind unabhängig von eventuell zu zahlenden gesetzlichen Sozial und Berufsbeiträgen, denen diese Gebühren unterliegen
können.